Die Mehrzweckhalle Brühl kann sowohl als Turnhalle wie auch als Festhalle benützt werden. Die Bühne verfügt über eine Beleuchtungs- und Audioausstattung.
Bestuhlt können max. 500 Personen platziert werden, unbestuhlt ca. 700 Personen. Zur Halle gehört ein Office mit der üblichen Kochausrüstung. Für grössere Anlässe kann die Militärküche hinzugemietet werden. Wie in allen öffentlichen Gebäuden darf in der Mehrzweckhalle Brühl nicht geraucht werden.
Ebenfalls können bei der Gemeinde Garnituren gemietet werden (Festbänke und -Tische).
Zuständig für Fragen in Bezug auf die Ausrüstung ist der Gemeindearbeiter, Siro Holzherr. Benützungsgesuche sind mittels Formular an den Gemeinderat einzureichen.
Hallenbelegungsplan 2022 | |
Benützungsreglement Mehrzweckhalle Brühl | |
Sicherheitsbestimmungen Benutzung Mehrzweckhalle | |
Gebührentarif Halle | |
Benützungsgesuch (online ausfüllen, ausdrucken, kann nicht abgespeichert werden) |
Anlassbewilligung nach Wirtschafts- und Arbeitsgesetz §100
Die Einwohnergemeinde ist neu Leitbehörde bei Durchführung von gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen. Sie koordiniert die verschiedenen Verfahren und eröffnet alle Entscheide gleichzeitig und aufeinander abgestimmt.
Anlassbewilligung Merkblatt | |
Anlassbewilligung Antragsformular | |
Anlassbewilligung: Auszug Gebührenordnung | |
Richtlinien Schall-/Lärmschutz | Link |